Hygiene

Hygiene (insbesondere Lebensmittelhygiene)

Gute Hygienemaßnahmen sind wichtige Voraussetzungen zur Vermeidung von Krankheiten.
Lebensmittelbereich: Für die EU-Zulassung werden von den Ämtern verschiedene Untersuchungen gefordert:

1. Untersuchung von Bedarfs- und Einrichtungsgegenständen

Zur Überprüfung der Wirksamkeit der in Ihrem Betrieb angewandten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen führen wir Untersuchungen des Keimgehalts von Bedarfs- und Einrichtungsgegenständen durch. Die dafür benötigten Abklatschplatten erhalten Sie bei uns. Für die Gesamtkeimzahlbestimmung werden RODAC-Platten, für die Keimzahlbestimmung von Enterobacteriaceae VRBG-Platten eingesetzt. Nach telefonischer Vereinbarung können auch für andere Keimarten Abklatschplatten zur Verfügung gestellt werden.

2. Wasseruntersuchungen nach Trinkwasserverordnung 2011

Die neue Trinkwasserverordnung verlangt eine regelmäßige Überprüfung von Trinkwasser auf gesundheitliche Unbedenklichkeit. Zudem muss Wasser aus Schwimmbädern bestimmten Anforderungen entsprechen. Je nach Verwendung des Wassers müssen unterschiedliche Grenzwerte eingehalten werden.
Nach telefonischer Vereinbarung nehmen unsere zertifizierten Probenehmer für Sie die Wasserprobe und bringen diese umgehend zur Bearbeitung ins Labor. Die obligatorische Wasseruntersuchung auf E.coli /Coliforme, Enterokokken und Keimzahl bei 22 °C und 36 °C sollte mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Eine zusätzliche Untersuchung auf Legionellen ist seit dem 01.11.2011 für bestimmte Einrichtungen (Hotels, Schwimmbäder, Mietshäuser, usw.) und unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Warmwasserspeicher > 400 Liter) einmal jährlich verpflichtend.
Untersuchungsspektrum: E. coli, Coliforme Enterokokken, Keimzahl bei 22 °C und 36 °C, Pseudomonas aeruginosa, Clostridium perfringens, Legionellen

3. Untersuchung von Lebensmitteln nach Verordnung (EG) Nr. 1441/ 2007

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1441 (ehemals VO 2073/2005) müssen Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass die produzierten Lebensmittel bestimmte mikrobiologische Kriterien einhalten. Bei Schlachttierkörpern, Fleisch und Fleischerzeugnissen muss das Vorhandensein von Salmonellen ausgeschlossen werden. Weiterhin sind die Gesamtkeimzahl und die Anzahl der Enterobacteriaceae (bzw. E. coli) relevant. Außerdem sollte die Produktionsstätte mit dem Abklatschverfahren kontrolliert werden (siehe 1.)).

4. Überprüfung von Sterilisation und Desinfektion mittels Bioindikatoren

Zur Überprüfung der Sterilisations- und Desinfektionsleistung werden Bioindikatoren eingesetzt. Diese enthalten eine bestimmte Anzahl Bakterien, die durch den Waschprozess abgetötet werden sollten.
Für folgende Prozesse/ Geräte stehen Bioindikatoren zur Verfügung:

  • Heißluftsterilisation
  • Dampfdesinfektion
  • Dampfsterilisation
  • Ethylenoxid-Gassterilisation
  • chemothermische Waschverfahren (≥ 60 °C)
  • thermische Waschverfahren (> 90 °C)
  • chemisch-thermische Waschverfahren für Endoskope
  • Textilwaschverfahren
  • Flüssigkeitssterilisation
  • Steckbeckenspülmaschinen  
  • Geschirrspülmaschinen
  • Bettgestell-/ Wagenwaschanlage

Von unserem Fahrdienst können alle Proben abgeholt und vorschriftsmäßig ins Labor transportiert werden.