Abstammungsgutachten

Bild 17_comic.jpgInformationen zur DNA-Abstammungsbegutachtung

D efinitiv
N ormgerecht
A ussagekräftig

Gemäß wissenschaftlicher Untersuchungen befinden sich 5 – 10 % aller Väter im Irrglauben bezüglich der Vaterschaft gegenüber ihrem Kind; das heißt jedes zehnte bis zwanzigste Kind hat einen anderen Vater als vermutet. Dies kann neben zwischenmenschlichen Problemen auch unterhalts- und erbrechtliche Folgen haben.

Mit Hilfe modernster DNA-Untersuchungsmethoden ist es möglich, eine Vaterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit (im Allgemeinen > 99,9 %) zu bestätigen oder durch mehrfache Ausschlüsse zu widerlegen. Untersucht werden Abschnitte des Erbguts (DNA), die keinen Informationsgehalt für irgendeine Eigenschaft der untersuchten Person besitzen, sich aber in ihrer Länge von Mensch zu Mensch unterscheiden. Das Merkmal, welches einem Kind nicht von seiner Mutter vererbt wurde, muss von seinem biologischen Vater stammen; ist dieses Merkmal bei dem Eventualvater nicht nachweisbar, kann er nicht der Erzeuger des Kindes sein.

 

Merkmale   Merkmale
a b    
Kindsmutter
a b    
a   c  
Kind
a   c  
    c d
Eventualväter
a     d

Hinweis auf Vaterschaft
Ausschlusskonstellation

 


Als Untersuchungsmaterial können Abstriche von der Wangenschleimhaut (sogenannter "Speicheltest") verwendet werden. Aus den Abstrichen wird DNA isoliert, daraus werden üblicherweise 24 Systeme bestimmt. Die Durchführung der Untersuchungen erfolgt nach den für die Erstellung von Abstammungsgutachten gültigen Richtlinien, die Ergebnisse werden tabellarisch befundet. Die Kosten betragen € 790,00 für 3 Personen (inkl. MwSt.). Für ein gerichtsverwertbares, ausführliches Gutachten muss die Probennahme (Wangenschleimhautabstrich nur in begründeten Ausnahmefällen) zusammen mit einer Niederschrift zur Identitätssicherung von einem Arzt durchgeführt werden, von dem evtl. anfallende Kosten direkt in Rechnung gestellt werden.

Eine Auswertung von Untersuchungsergebnissen nur von Kind und Eventualvater (z.B. bei verstorbener Mutter) ist ebenfalls möglich, die Aussagekraft der gewonnenen Befunde ist jedoch deutlich vermindert: Bei einem Kind mit der Konstellation a/b wird aus der auf die Vaterschaft hinweisenden Konstellation des Eventualvaters a/d eine Ausschlußkonstellation, wenn bei der Mutter die Konstellation a/c nachweisbar wäre (wenn das Kind von der Mutter Merkmal a erbt, benötigt es vom Vater Merkmal c).

Kosten: Vollständiges, gerichtlich anerkanntes DNA-Gutachten für 2 Personen € 595,00 (inkl. MwSt.), bei 3 Personen € 790,00.

Ein Gutachten nach einem Autounfall würden Sie nur durch einen gerichtlich anerkannten Sachverständigen durchführen lassen – bei einer Abstammungsbegutachtung sollte dies ebenfalls selbstverständlich sein.